Das Strafverfahren ist ein Verfahren gemäß dem Gesetz Nr. 301/2005 Slg. der Strafprozessordnung. Die Strafverfolgung ist der Abschnitt vom Beginn der Strafverfolgung bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils, bzw. bis zur Entscheidung einer Strafbehörde oder des Gerichts in der Sache selbst. Das Vorverfahren ist der Abschnitt vom Beginn der Strafverfolgung bis zur Stellung der Klage, des Antrags auf Genehmigung der Vereinbarung über die Schuld und die Strafe oder bis zur Rechtskräftigkeit der Entscheidung der Strafbehörde im Strafverfahren in der Sache selbst.