Dienstleistungen für Unternehmen

Liquidation bzw. Auflösung einer Gesellschaft

Die Liquidation ist eine der Arten der Auflösung von juristischen Personen, welche am häufigsten die Handelsgesellschaften  (GmbH, OHG, AG, KG), wie auch bürgerliche Vereinigungen sind. Über dem Verlauf informieren wir den Kunden während der ganzen Dauer der Liquidation und zugleich achten wir auf Diskretion und Schnelligkeit.

Rechtsbereiche
Beratung des Klienten bei einem persönlichen Treffen
Entgegennehmen der erforderlichen Buchhaltungsunterlagen
Einholen der Zustimmung der jeweiligen Finanzbehörden, die benötigt werden, um die Gesellschaft aus dem Handelsregister zu löschen
Vorbereiten der erforderlichen Buchhaltungsunterlagen (z.B. Jahresabschluss etc.)
Vorbereiten der erforderlichen Unterlagen und Einreichen des Antrags auf Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister
Alles was Ihr wissen müsst

Phasen der Liquidation einer Gesellschaft

Die Liquidation der Handelsgesellschaften selbst kann vereinfachend in drei Phasen geteilt werden:

  1. Die Auflösung der Handelsgesellschaft und deren Eintritt in die Liquidation, die Bestellung des Liquidators und die Veröffentlichung dieser Änderungen im Handelsverordnungsblatt, im Handelsregister des zuständigen Registergerichts. Die Gesellschaft ist gemäß dem Gesetz verpflichtet, im Geschäftsverkehr den Zusatz „in Liquidation“ zu führen.
  2. Die Beendigung der Liquidation der Gesellschaft und die Erstellung des Jahresabschlusses zusammen mit dem Anhang für den Zeitraum der Liquidation.
  3. Die Löschung der Gesellschaft aus dem betreffenden Handelsregister und die Erstellung des Endberichts des Liquidators zusammen mit dem Vorschlag auf Verteilung des Liquidationsrestes und die Einreichung der Steuererklärung für den Zeitraum der Liquidation; es ist auch notwendig, die Zustimmungen der betreffenden Steuerverwalter über Steuerrückstände einzuholen.